Notdienst

AUCH IM NOTFALL FÜR SIE DA

ZUVERLÄSSIGE HILFE

AN WOCHENENDEN UND FEIERTAGEN


Wir bieten unseren Mitarbeitern eine 4-Tage-Woche*. Unsere Monteure sind Montags bis Donnerstags regulär von 07:30 - 17:30 Uhr für Sie unterwegs. Da ist das lange Wochenende wohlverdient und jeder kann mit voller Kraft in die neue Woche starten.

Jedoch halten sich Störungen in der Haustechnik nicht an Geschäftszeiten.


Daher bieten wir unseren Bestandskunden von Oktober bis einschl. April an Wochenenden (Freitag - Sonntag), an allen Feiertagen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr von 09.00 - 14.00 Uhr für dringende Notfälle einen Störungsservice an.

Wir machen darauf aufmerksam, dass Notdiensteinsätze mit den gesetzlichen Aufschlägen berechnet werden.

Diese können bis zu 150% auf den Stundenlohn betragen.


Unser Notdiensttelefon erreichen Sie unter der Rufnummer

0151 - 27 50 35 39



Bitte bedenken Sie: Während eines Notdienst-Einsatzes kann das klingelnde Telefon zur Nebensache werden, manchmal ist eine sofortige Annahme eines Anrufes nicht möglich. Häufig hat man in einem Heizungskeller auch einfach kurzzeitig keinen Empfang. In diesen Fällen rufen wir Sie selbstverständlich umgehend zurück, sobald es möglich ist.




Welche Zuschläge für den Notdiensteinsatz muss ich einkalkulieren?


Eine faire und transparente Preisgestaltung ist uns wichtig!

Hier finden Sie die gesetzlichen Zuschläge für Notdiensteinsätze an den jeweiligen Tagen:

Einsatz an Freitagen und Samstagen

bis 2 Stunden Einsatz: 20 % auf den Stundensatz

über 2 Stunden Einsatz: 50 % auf den Stundensatz

Einsatz an Feiertagen von Montag - Donnerstag

150 % auf den Stundensatz

Einsatz Nacht

Bei längerdauernden Einsätzen wird ab 20 Uhr ein Nachtzuschlag von 25 % auf den Stundensatz fällig (zusätzl. zu den o.g. Zuschlägen)

Einsatz an Sonntagen

50 % auf den Stundensatz

Einsatz an Feiertagen von Freitag - Sonntag

100 % auf den Stundensatz

* Warum wird an Freitagen ein Zuschlag berechnet?


Unsere Monteure arbeiten regulär in einer 4-Tage-Woche, diese umfasst jeweils 38 Arbeitsstunden.

Die o.a. Regelung gilt für Arbeiten an Werktagen, an denen im Betrieb regelmäßig nicht gearbeitet wird.

Dies ist im Manteltarifvertrag für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk festgehalten.